
Was ist die ECOCAMPING-Auszeichnung?
Die ECOCAMPING-Auszeichnung wird an Campingplätze vergeben, die nachweislich die ECOCAMPING-Kriterien zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement erfüllen. Die Kriterienerfüllung wird durch ein unabhängiges externes Audit vor Ort überprüft, bevor die Auszeichnung erteilt wird. Wer vergibt und überwacht die Auszeichnung? Zertifizierungsstelle ist der ECOCAMPING e.V. Die Unabhängigkeit und Qualität des Zertifizierungssystems wird von einem unabhängigen Fachbeirat überwacht, der u.a. die Kriterien alle drei Jahre überprüft und die Zulassung der Auditor:innen festlegt (Details: Fachbeirat der ECOCAMPING-Zertifizierung). Wie wird die Einhaltung sichergestellt? Ausgezeichnete Plätze müssen sich per Lizenznehmervertrag zur laufenden Einhaltung der Kriterien verpflichten. Es finden Folgeaudits alle drei Jahre statt; bei Verstößen kann die Auszeichnung mit Auflagen versehen, ausgesetzt oder entzogen werden (Details: ECOCAMPING-Auszeichnung). Kriterienkatalog: Den vollständigen Kriterienkatalog stellt ECOCAMPING zum Download bereit (PDF-Download über ecocamping.de/ecocamping-auszeichnung). Einordnung Schweiz: Die ECOCAMPING-Auszeichnung ist in der Schweiz als Nachhaltigkeitsnachweis auf Level III im Rahmen von Swisstainable anerkannt (Liste der anerkannten Nachweise).Entwicklung des ECOCAMPING-Standards
Der ECOCAMPING-Standard wurde seit dem Jahr 2000 mehrfach weiterentwickelt: von einem individuellen Umweltmanagementansatz über einen ersten einheitlichen Kriterienkatalog (2022) bis zum aktuellen, überarbeiteten Kriterienkatalog (2026). Bereits seit Einführung der Auszeichnung im Jahr 2000 wird die Einhaltung der jeweils geltenden Anforderungen durch externe Vor-Ort-Audits überprüft.
Ausgezeichnete Betriebe werden im Rahmen der regulären Zertifizierungszyklen auf den jeweils aktuellen Standard überführt. Für die Umstellung auf den Standard 2026 wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt. Betriebe, die bis zu diesem Datum keine Rezertifizierung nach dem aktuellen Kriterienkatalog durchlaufen haben, verlieren die Berechtigung zur Nutzung der ECOCAMPING-Auszeichnung; sie werden dann nicht mehr als ausgezeichneter Betrieb auf ECOCAMPS.de gelistet.
Der für den einzelnen Betrieb geltende Zertifizierungsstand (Zertifizierungsbasis) ist auf dessen Profilseite ausgewiesen.
Umgang mit Verstößen
Das ECOCAMPING-Zeichen darf nur genutzt werden, solange ein gültiges ECOCAMPING-Zertifikat besteht und die ECOCAMPING-Kriterien eingehalten werden.
Auflagen
Stellt das externe Audit Abweichungen fest, kann das Zertifikat mit Auflagen erteilt werden. Die Abweichungen sind innerhalb festgelegter Fristen nachweislich zu beheben.
Verstöße während der Gültigkeit
Zertifizierte Betriebe müssen Verstöße gegen die Kriterien unverzüglich melden. Werden Verstöße bekannt, etwa durch Meldung des Betriebs, Hinweise Dritter oder Beschwerden, setzt die Zertifizierungsstelle eine Frist zur Behebung und kann ein ergänzendes Audit anordnen.
Aussetzung und Entzug
Werden Auflagen oder Verstöße auch nach einer Nachfrist nicht behoben, wird das Zertifikat ausgesetzt oder entzogen. Bei schwerwiegenden Verstößen ist dies auch ohne vorherige Frist möglich. Auch der unabhängige Fachbeirat kann bei schwerwiegenden Mängeln im Zertifizierungsverfahren Zertifikate aussetzen. Werden die Mängel nach einer Aussetzung nicht fristgerecht behoben, erlischt das Zertifikat.
Während einer Aussetzung darf das Zeichen nicht genutzt werden. Nach Entzug oder Erlöschen ist es aus allen Medien und Darstellungen zu entfernen..
